Fachgebiete

Fachgebiete

Wir sind in den gesamten Rechtsgebieten für Sie tätig.

Dabei können wir uns nicht nur auf ständige Fortbildungen berufen, sondern auch auf unsere langjährigen Erfahrungen und unsere besonders geschulten und erfahrenen Mitarbeiter.

Miet- und Pachtrecht

Viele Menschen wohnen zur Miete und fast ebenso viele sind Vermieter, gewerblich oder privat. Auf beiden Seiten finden sich Interessensgelagen, die im Verhältnis zueinander zu Konflikten führen können. Wir beraten und vertreten beiderlei Seiten und können daher Risiken und Lösungen konkret bewerten. Dabei spielen Bereiche wie Kündigungen und Räumung, Mietminderung als auch Mieterhöhungen, Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen sowie die Problematik bei Beendigung des Mietverhältnisses bei Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüchen eine wesentliche Rolle.

Wegen der sich häufig erneuernden Rechtsprechung zu den einzelnen Klauseln im Mietvertrag ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Daher prüfen oder auch entwerfen wir Ihre Mietverträge.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Erbrecht

Im Todesfall eines nahen Angehörigen greift das Erbrecht. Rechtsanwaltliche Hilfe ist hier unter zwei Gesichtpunkten besonders bedeutsam.

Wir unterstützen Sie bei der Nachlaßabwicklung, sei es zunächst nur in der Beratung oder auch in der tatsächlichen Auseinandersetzung. Unser grundsätzliches Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nur wenn dies aber nicht in Ihrem Interesse möglich sein sollte, würden wir die weitere streitige Auseinandersetzung mit der notwendigen Konsequenz anempfehlen und führen.

Wir beraten Sie ferner in der Vorsorge für das Alter, sei es mit testamentarischen Regelungen, als auch den Bereichen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die aber notariell abgeschlossen werden sollte.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Familienrecht

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung, das steht so im Grundgesetz. Die Rechte und die Pflichten sind in diesem Rechtsgebiet besonders umfassend gesetzlich geregelt.

Das gilt zum einen für die Ehe. Auseinandersetzungen im Rahmen von Trennung und Scheidung können sehr belastend sein. Sinnvoll ist es, sich von Anfang an rechtlich beraten zu lassen. Dies spart in der Regel nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Es geht nicht nur um die Scheidung. Oft sind die einzelnen Bereiche wie das Unterhaltsrecht, also Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, mit anderen Bereichen verknüpft. Was geschieht mit der ehelichen Wohnung oder der Immobilie, was mit dem Hausrat? Sinnvoll kann es sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Auch hier beraten wir Sie gern.

Zum anderen gilt es für die Familie. Die Rechte und Pflichten von Eltern zu ihren Kindern sind im Grundgesetz festgeschrieben. Auch hier finden sich in den dazugehörigen Gesetzen eine Reihe von Vorschriften, die es zu beachten gibt. Dreh- und Angelpunkt ist das Kindeswohl, was auch wir als Maßstab in der Beratung und unserem Handeln hervorheben. Das Recht der elterlichen Sorge und das Umgangsrecht gehören hier wohl zu den umkämpftesten Rechtsgebieten. Sei es, dass das sich die Eltern nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht einigen können oder auch sei es, dass das Jugendamt mit der Inobhutnahme und dem Sorgerechtsentzug eines Kindes droht.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Verkehrsunfallrecht

Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Verkehrsrecht.

Die Ansprüche im Fall eines Verkehrsunfalls wickeln wir für Sie mit den Versicherungen und Krankenkassen ab. Die Schadensbilder sind vielfältig - von dem reinen Schaden am Fahrzeug über Nutzungsausfallentschädigung bis hin zu den persönlichen Ansprüchen wie Schmerzensgeld, Haushaltshilfeschaden, Schadensersatz für beschädigte Kleidung etc.. Immer wieder ist auch die Frage des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes umstritten. Die Meinungen der Gutachter können sehr unterschiedlich sein, weswegen hier ganz besonders fachkundige Hilfe notwendig ist.

Auch kann es sein, dass Korrespondenz mit Behörden, Staatsanwaltschaft, Versicherungen, Unfallgegnern und Gerichten notwendig ist. Bei Verkehrsunfällen findet häufig quasi begleitend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren statt, bei entsprechenden Delikten gar ein Strafverfahren. Ein Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder auch gar eine Anklage ist das Ende eines langen Prozesses eines Ermittlungsverfahrens, was sinnvollerweise von Anfang an durch uns begleitet werden sollte.

Auch das Fahrerlaubnisrecht, Entzug des Führerscheins, MPU gehören zu unseren Fachgebieten.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Landwirtschaftsrecht

Das Landwirtschaftsrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsgebieten.

Hierzu gehört insbesondere das Landpachtrecht, das landwirtschaftliche Erbrecht und Höferecht wie auch das landwirtschaftliche Schadensrecht. Das Landwirtschaftsrecht betrifft auch Gebiete des Umweltrechtes und Subventionsrechts, die dem Gebiet des öffentlichen Rechts zugehören. Streitigkeiten hierüber werden in der Regel vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Eine immer größer werdende Rolle ist hier das europäische Recht, deren Verordnungen hier unmittelbar gelten

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist nicht nur Hartz IV, sondern betrifft insgesamt insgesamt 12 Teile: u.a. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitslosengeld, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Wir überprüfen Ihre Bescheide des Jobcenters, des Landkreises oder auch der Stadt außergerichtlich wie gerichtlich. Gelegentlich korrespondieren Ansprüche auf Kindergeld oder auch auf Wohngeld, die es zu beachten und zu überprüfen gilt. Soweit erforderlich legen wir gerne Widerspruch ein und begründen diesen oder führen sogleich das gerichtliche Verfahren.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben bitten wir Sie mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.

Allgemeines Zivilrecht

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umfasst die Rechtsgebiete, die uns alle betreffen. Kaufrecht, Reiserecht, Werkvertragsrecht, Darlehen, Mietrecht, selbst das Arbeitsrecht hat seine Grundsätze über das Dienstvertragsrecht hier. Letztlich regelt das BGB das tägliche leben der Menschen untereinander. Da sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.

Wir betreiben für unsere Mandanten eine eigene Inkassoabteilung. Ihre Forderungen werden schnell und nachdrücklich geltend gemacht, zunächst außergerichtlich und sodann im Mahnverfahren oder streitigem Gerichtsverfahren. Bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung führen wir in Abstimmung mit Ihnen und Ihren Wünschen die Zwangsvollstreckung (Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Konten- oder Lohnpfändung, Sicherungshypothek mit Eintragung im Grundbuch, Zwangsversteigerung pp.) durch.

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Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind, die aber zum Beispiel Geldbuße oder auch Fahrverbote zur Folge haben können können. Beispielhaft zu nennen sind in erster Linie Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier ist von Anfang an eine konsequente Beratung und Betreuung vonnöten. Im Fahrerlaubnisrecht droht nicht selten der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt es zu vermeiden.

Im Bereich des Strafrechts ist es besonders wichtig, dass von Beginn eines Ermittlungsverfahrens an anwaltliche Beratung und Betreuung stattfindet. Spätestens bei Erhebung einer Anklage ist zumindest eine Beratung unumgänglich. Art und Umfang der weiteren Betreuung entscheiden Sie sodann. Möglicherweise liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor, wo die Kosten für unsere Tätigkeit von der Staatskasse getragen wird. Wir sind tätig auf sämtlichen Bereichen des Strafrechts, insbesondere auch des Verkehrsrechtes, des Jugendstrafrechtes, der Eigentumsdelikte, sowie Körperverletzungsdelikte. Wir führen die Verfahren soweit gewünscht über die Instanzen von Berufung bis Revision.

Opfer betreuen wir über die zivilrechtliche Seite bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch in den Strafverfahren bei Nebenklage, Zeugenbeistand als auch Adhäsionsverfahren.

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